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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vereins Kunstforum_ Obermarkersdorf für öffentliche Veranstaltungen

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte und dem Verein Kunstforum_ Obermarkersdorf (weiters Verein, Kunstverein oder Kunstforum_ Obermarkersdorf genannt) für sämtliche Veranstaltungen des Vereins.

 

§ 2 Vertragsabschluss
Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien werden durch den Erwerb einer Eintrittskarte, die vollständige Bezahlung des Eintrittspreises und die Übergabe der Eintrittskarte an den Käufer begründet.

 

§ 3 Ansprüche des Käufers
Durch den Kauf und die vollständige Bezahlung einer Eintrittskarte erwirbt der Käufer lediglich den Anspruch, die Veranstaltung zu besuchen, für welche er die Eintrittskarte erworben hat. Ein Anspruch darauf, dass diese Veranstaltung tatsächlich stattfindet, besteht nicht.

§ 4 Änderungen im Veranstaltungsprogramm
Das Kunstforum_ Obermarkersdorf ist dazu berechtigt, das Veranstaltungsprogramm zu ändern, soweit dies aus wichtigem Grund erforderlich wird. Änderungen in diesem Sinne sind insbesondere Änderungen im zeitlichen Ablauf der Veranstaltung, betreffend den Beginn und das Ende der Veranstaltung sowie betreffend die Reihenfolge der Darbietungen der Künstler oder betreffend den Veranstaltungsort.
Änderungen in diesem Sinne sind darüber hinaus insbesondere das Auswechseln einer oder mehrerer Vorgruppen durch gleichwertige, falls das Auswechseln durch Umstände erforderlich wird, die der Verein nicht zu vertreten hat, etwa weil die Vorgruppe und andere Künstlerinnen und Künstler trotz vertraglicher Verpflichtung gegenüber dem Verein nicht auftreten kann oder will.

 

§ 5 Entfall einer Veranstaltung – Erstattung des Kaufpreises
Sollte eine Veranstaltung des Kulturvereins gänzlich entfallen, so erstattet der Verein dem Käufer Zug um Zug gegen Aushändigung des Originals der nicht entwerteten Eintrittskarte den vom Käufer für diese Eintrittskarte tatsächlich bezahlten Kaufpreis. Die Beweislast liegt beim Käufer.
Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt ausschließlich in bar an der Verkaufsstelle bzw. am Veranstaltungsort. Sollte der Käufer die Karte bargeldlos bezahlt haben, so erfolgt die Erstattung ebenfalls ausschließlich in bar an einer Vorverkaufsstelle nach Wahl des Käufers.

§ 6 Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen des Käufers gegen den Kulturverein bedarf der schriftlichen Zustimmung des Kulturvereins.

§ 7 Haftungsbegrenzung – Schadensersatz
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Kulturverein nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei einfacher oder geringer Fahrlässigkeit haftet der Kulturverein wie folgt:
Verletzt der Kulturverein eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht), so ist die Haftung des Kulturvereins auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.
Im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.
In allen sonstigen Fällen ist die Haftung des Kulturvereins ausgeschlossen.

§ 8 Urheberrecht
Sämtliche Darbietungen der Künstler sind urheberrechtlich geschützt. Es ist insbesondere verboten, Ton- und / oder Bildaufzeichnungen vorzunehmen. Es darüber hinaus verboten, Bild- und/oder Tonaufzeichnungsgeräte in die Veranstaltungsräume und/oder das Veranstaltungsgelände zu verbringen.
Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar, die den Kulturverein dazu berechtigt, denjenigen, der gegen das Verbot verstoßen hat, von der Veranstaltung ohne Erstattung des Kaufpreises auszuschließen.
Der Käufer ist im Falle des Verstoßes gegen das Aufzeichnungsverbot dazu verpflichtet, dem Kulturverein die Aufzeichnung sofort auszuhändigen.
Der Käufer ist im Falle des schuldhaften Verstoßes darüber hinaus dazu verpflichtet, dem Kulturverein den Schaden zu ersetzen, der diesem durch das vertragswidrige Verhalten des Käufers entsteht. Der Käufer ist aus diesem Grund im Falle des schuldhaften Verstoßes dazu verpflichtet, dem Kulturverein seine vollständigen Personalien zur Verfügung zu stellen, um dem Kulturverein die Verfolgung seiner Rechte zu ermöglichen. Für den Fall des Verstoßes bleibt Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.

§ 9 Verfall der Eintrittskarte, keine Übertragbarkeit
Durch Verlassen des Veranstaltungsraumes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Die Eintrittskarte ist nicht übertragbar.

§ 10 Hausrecht – Ordnungspersonal
Dem Kulturverein steht das Hausrecht bei seinen Veranstaltungen zu. Den Anordnungen des Ordnungspersonals ist unbedingt folge zu leisten. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass aus feuerpolizeilichen und sicherheitstechnischen Überlegungen Jacken, Mäntel u. s. w. nicht auf Sessel gehängt werden dürfen und demzufolge in der Garderobe abzugeben sind. Zudem sei hier klar gestellt, dass der Käufer mit Kauf der Karte nur einen Platz mit offiziellem Ticket des Veranstalters vor der Veranstaltung (erst ab Öffnen des Veranstaltungslokales) reservieren kann und darf. Das Reservieren von anderen oder mehreren Sesseln ist untersagt!

§ 11 Getränke – Lebensmittel
Es ist nicht gestattet Getränke und/oder Lebensmittel in die Veranstaltungsräume und/oder das Veranstaltungsgelände des Kulturvereins zu verbringen. Verstößt der Käufer gegen dieses Verbot, so ist er auf Verlangen des Kulturvereins dazu verpflichtet, die Getränke und/oder Lebensmittel zu entfernen. Kommt er einer solchen Aufforderung des Kulturvereins nicht unverzüglich nach, so kann ihn der Kulturverein ohne Erstattung des Kaufpreises von der Veranstaltung ausschließen.

§ 12 Sonstige Bestimmungen
Es gelten im übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere dieser Klauseln unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Wir wünschen dennoch viel Spaß.

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